Bianca Winkelmann MdL

Rund 20 Millionen mehr für die Mühlenkreis-Kommunen

Kirstin Korte und Bianca Winkelmann sehen „ein starkes Signal für die Städte und Gemeinden“

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat die Eckpunkte für die Gemeindefinanzierung 2021 beschlossen. Die vorläufigen Zahlen sehen dabei ein Plus von rund 20 Millionen für die Kommunen im Kreis Minden-Lübbecke vor. Als „ein starkes Signal für die Städte und Gemeinden“ bewerten die beiden Mühlenkreis-Abgeordneten Kirstin Korte und Bianca Winkelmann die vorliegenden Zahlen. Final wird der Landtag das Gemeindefinanzierungsgesetz in den anstehenden Haushaltsberatungen verabschieden.

„Die CDU-geführte NRW-Koalition ist seit Regierungsantritt wichtiger Partner unserer Kommunen vor Ort und stellt dies in der aktuellen Krise einmal mehr unter Beweis. Mit insgesamt 13,6 Milliarden Euro erhält die kommunale Familie in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2021 die höchste Zuweisung, die es in unserer Landesgeschichte jemals gegeben hat“, lobt Bianca Winkelmann aus Rahden die vorläufigen Zahlen. Und die Mindenerin Kirstin Korte ergänzt: „Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz unterstützen wir die Kommunen bei ihren alltäglichen Aufgaben. Und es sind keine einfachen Zeiten für die Städte und Gemeinden. Die Corona-Krise hat vielerorts nicht nur Mindereinnahmen, sondern auch Mehrausgaben für die kommunalen Haushalte zur Folge. Die vorliegenden Zahlen tragen dem insgesamt Rechnung.“

Kirstin Korte erinnert in diesem Zusammenhang auch noch einmal an das Corona-Konjunktur-Paket des Bundes. „Es ist nicht zuletzt dem Drängen Nordrhein-Westfalens und unseres Ministerpräsidenten Armin Laschet zu verdanken, dass der Bund künftig bis zu 75 Prozent der Kosten der Unterkunft übernehmen wird. Und das gilt auch über die Corona-Krise hinaus. Im Falle des Mühlenkreises sprechen wir hier allein über knapp 12 Millionen Euro.“

Die beiden Mühlenkreis-Abgeordneten legen außerdem ein besonderes Augenmerk auf die von CDU-Kommunalministerin Ina Scharrenbach eingeführte Aufwands- und Unterhaltungspauschale. Diese richtet sich anders als andere Zuwendungen nicht nur nach der Einwohnerzahl, sondern ebenso zu einer Hälfte nach der Flächengröße der Kommune. „Dadurch profitieren gerade unsere eher dünn besiedelten Kommunen im ländlichen Raum“, sagt Bianca Winkelmann. Die besagte Aufwands- und Unterhaltungspauschale soll nun insgesamt von 130 Millionen Euro um 10 Millionen Euro auf 140 Millionen Euro aufgestockt werde. „Mit 3,6 Millionen Euro im Mühlenkreis ist sie auch bei uns eine feste Größe und es steht den Kommunen frei, wie sie die Mittel verwenden. Das Land setzt ihnen keine Regeln. Denn die Entscheider vor Ort wissen selbst am besten, wo die Gelder sinnvoll zu verwenden sind.“

Modellrechnung auf der Basis des von der Landesregierung beschlossenen Entwurfs des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2021 - vorläufig - alle Angaben in Euro, gerundet:

 

GESAMTZUWEISUNGEN
Festsetzung 2020
(Allgemeine Zuweisungen)

GESAMTZUWEISUNGEN 2021
(Allgemeine Zuweisungen)

Veränderungen bei den
GESAMTZUWEISUNGEN

Bad Oeynhausen, Stadt

21.030.260

23.988.110

+2.957.850

Espelkamp, Stadt

2.192.158

2.314.467

+122.309

Hille

5.536.607

6.186.478

+649.871

Hüllhorst

1.570.784

1.656.283

+85.499

Lübbecke, Stadt

2.466.843

7.655.567

+5.188.724

Minden, Stadt

49.888.649

54.744.705

+4.856.056

Petershagen, Stadt

13.281.737

15.218.470

+1.936.734

Porta Westfalica, Stadt

3.606.125

8.314.225

+4.708.100

Preußisch Oldendorf, Stadt

5.302.155

5.122.007

-180.148

Rahden, Stadt

6.884.461

5.516.864

-1.367.597

Stemwede

3.938.398

5.372.525

+1.434.128

Kreis Minden-Lübbecke

115.698.177

136.089.701

20.391.523