Bianca Winkelmann MdL

Land schafft Voraussetzung für digitales Lernen

NRW stellt als erstes Bundesland digitale Geräte für Lehrkräfte

Als erstes Bundesland stattet Nordrhein-Westfalen alle Lehrerinnen und Lehrer mit digitalen dienstlichen Endgeräten aus. Den Schulträgern im Mühlenkreis stehen dazu rund 1,8 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es ein millionenschweres Sonderprogramm für Tablets und Laptops, die Schulen an Schülerinnen und Schüler ausleihen können, wenn sie in ihrer häuslichen Situation nicht auf technische Geräte zurückgreifen können.

„Mit den beiden  Programmen bringen wir die Bildung in Nordrhein-Westfalen digital einen großen Schritt nach vorne“, ist die Mindener Landtagsabgeordnete und Schulpolitikerin Kirstin Korte überzeugt. „Nordrhein-Westfalen ist hier Vorreiter.“ Und Bianca Winkelmann aus Rahden ergänzt: „Wir schaffen die Voraussetzungen, dass unsere Schülerinnen und Schüler sowie unsere Lehrerinnen und Lehrer in der digitalisierten Welt erfolgreich arbeiten können. Gerade der Distanzunterricht unter Pandemiebedingungen hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass unsere Lehrkräfte über dienstliche Endgeräte verfügen, die auch die rechtssichere Arbeit mit personenbezogenen Daten ermöglichen.“

Mit diesen Investitionen würde der eingeschlagene Weg weiter konsequent verfolgt, „damit alle unsere Schülerinnen und Schüler beste Bildung erhalten“, so Kirstin Korte. „Beide Programme werden kurzfristig die benötigten Endgeräte zur Verfügung stellen, daher sind die Schulträger jetzt aufgefordert, die Mittel bis spätestens zum Jahresende abzurufen, wie es die Förderrichtlinien vorsehen.“

So profitieren die Schulträger in Minden-Lübbecke:

Schulträger

Budget

Kreis Minden-Lübbecke

246.500,00

Stadt Lübbecke

107.000,00

Stadt Espelkamp

29.000,00

Stadt Preußisch Oldendorf

38.000,00

Stadt Rahden

91.500,00

Stadt Minden

425.500,00

Stadt Bad Oeynhausen

200.500,00

Gemeinde Hille

85.000,00

Stadt Petershagen

103.500,00

Gemeinde Stemwede

35.500,00

Gemeinde Hüllhorst

75.000,00

Stadt Porta Westfalica

147.500,00

Minden, Diakonische Stiftung Salem gGmbH

27.000,00

Bad Oeynhausen, ESTA-Bildungswerk gGmbH

3.500,00

Porta Westfalica, Erzieherkolleg Malche

3.500,00

Espelkamp, Kompass Espelkamp e.V.

15.500,00

Espelkamp, Ludwig-Steil-Hof e.V.

31.000,00

Porta Westfalica, Erz.-Heim Gotteshütte

7.500,00

Bad Oeynhausen,Heilanstalt Wittekindshof

68.500,00

Minden, Christl. Schulverein Minden e.V.

48.500,00

Minden, Freie Waldorfschule Minden e.V.

12.500,00


Zum Hintergrund:

Die Schulträger können für beide neuen Programme – das „Sofortausstattungsprogramm“ wie auch das Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte – in einem vereinfachten Verfahren kurzfristig Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Zuständig sind jeweils die „Gigabit Geschäftsstellen“. Alle notwendigen Informationen, Förderrichtlinien, Formulare und Ansprechpartner sind auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung verlinkt.

Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen (nur für das „Sofortausstattungsprogramm“). Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern bzw. den Lehrkräften leihweise zur Verfügung gestellt. Anschaffungen von Endgeräten, die ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen (16. März 2020) getätigt wurden, sind bei Erfüllung der weiteren Bedingungen der jeweiligen Förderrichtlinien förderberechtigt. So können auch Schulträger, die bereits in Endgeräte investiert haben, von den nun geschaffenen Förderprogrammen profitieren.

Im Rahmen des „Sofortausstattungsprogramms“ wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Insgesamt stehen 178 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund (105 Millionen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt. Die Förderrichtlinie finden Sie hier.

Das Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte stellt bundesweit erstmalig den Lehrkräften im Landesdienst dienstliche Endgeräte zur Ausleihe durch die Schulträger zur Verfügung. Mehr als 205.000 Lehrerinnen und Lehrer werden damit befähigt, unter Rückgriff auf geeignete Ende und Software, die auch die rechtssichere Arbeit mit personenbezogenen Daten ermöglicht, Unterricht auch in Form des Distanzlernens durchzuführen. Die Förderrichtlinie finden Sie hier.