Zukunftskoalition stärkt die Energiesicherheit
Auf dem Weg zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas nimmt das Land Nordrhein-Westfalen einen weiteren wichtigen Schritt: Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und GRÜNEN haben in ihren jüngsten Fraktionssitzungen einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbaurechts verabschiedet. Parallel hat die Landesregierung den Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen und die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet.
Dazu die beiden Minden-Lübbecker Landtagsabgeordneten der regierungstragenden Fraktionen:
Benjamin Rauer (GRÜNE): „Unsere Zukunftskoalition hat es sich zum Ziel gesetzt, das Land Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu machen. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, braucht es eine ambitionierte Strategie für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Sie tragen zum sinkenden Preisniveau, zur Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz bei. Unser Gesetzentwurf sieht unter anderem die kurzfristige Abschaffung der 1000-Meter-Abstandsregel vor. Nachdem wir diese bereits für das Repowering von älteren Windenergieanlagen gekippt haben, ist das nun ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Energiewende und sorgt dafür, dass weiter zukunftsfähige Arbeitsplätze dort entstehen, wo sie wirtschaftlich und gesellschaftlich sinnvoll sind.“
Bianca Winkelmann (CDU): „Mit dem neuen Landesentwicklungsplan werden wir einen neuen Rahmen schaffen, damit der Ausbau der Windenergie einerseits schnellstmöglich voranschreiten kann und andererseits der vielerorts befürchtete ungesteuerte Zuwachs ausbleibt. Unser wesentliches Ziel ist es, den Bau von Windenergieanlagen dorthin zu lenken, wo sie Sinn ergeben und gewollt sind. Denn durch Akzeptanz vermeiden wir die zeitraubenden Klageverfahren der Vergangenheit. Bis der neue Landesentwicklungsplan in Kraft tritt, gelten Übergangsregelungen. Die entsprechende Gebietskulisse soll in den nächsten Wochen veröffentlicht werden. Damit steuern wir übergangsweise Ausbau in den Kommunen, die bisher keine Vorranggebiete ausgewiesen haben. Das gibt Sicherheit für Anlieger, Kommunen und Investoren.“
Zum Hintergrund: Der Landesentwicklungsplan ist das maßgebliche Steuerungsinstrument für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Ziel der jetzt beschlossenen Änderung ist die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 Prozent der Landesfläche (rund 61.400 Hektar) für Windenergie in Nordrhein-Westfalen vorgibt. Zusätzlich soll die Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen maßvoll erweitert werden.