Bianca Winkelmann MdL

Effektiver Grundwasserschutz, ohne unsere Landwirte zu überfordern

Bianca Winkelmann zum Inkrafttreten der neuen Landesdüngeverordnung

Zum 1. April ist in Nordrhein-Westfalen die Regulierung der Düngung landwirtschaftlicher Felder auf Anforderungen der EU in einer neuen Verordnung umgesetzt worden. Dazu erklärt Bianca Winkelmann in ihrer Funktion als die Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion für Landwirtschaft:

"Bei der neuen Landesdüngeverordnung werden die nitratbelasteten Gebiete auf Basis aktueller Erkenntnisse stärker differenziert, sodass weitergehende Maßnahmen zum Grundwasserschutz nur dort ergriffen werden müssen, wo auch die Belastungsquellen sind. Auf Basis der neusten Monitoringergebnisse, einer weitreichenden Überprüfung der vorhandenen Grundwassermessstellen sowie zusätzlicher Modellierungen wird mit der Anpassung der Landesdüngeverordnung nunmehr die Gebietskulisse neu festgelegt, in dem die Düngung verschärften Auflagen unterliegen muss. Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt diesen Schritt, für den sie in der Vergangenheit geworben und auf den sie durch zahlreiche Gespräche hingewirkt hat.

Das Landesagrarministerium hat in Zusammenarbeit mit dem LANUV, dem Forschungszentrum Jülich, dem Thünen Institut, dem Geologischen Dienst NRW und der Landwirtschaftskammer NRW ein Model zur Binnendifferenzierung in den belasteten und landwirtschaftlich beeinflussten Gebieten erarbeitet. Damit endet die grobe und ungenaue Einteilung der Landesfläche und rote und grüne Grundwasserkörper. Der neue Ansatz identifiziert einzelne Flächen auf Feldblockebene, in denen auch bei Einhaltung der aktuell geltenden Anforderungen der Düngeverordnung eine Überschreitung der Nitratgrenzwerte besteht oder zu erwarten ist und daher zusätzliche Maßnahmen notwendig sind.

Mit dieser effizienten und praktikablen Düngeregulierung können wir unser Grundwasser effektiv schützen, ohne die Landwirtinnen und Landwirte zu überfordern. Zudem sollen betroffene Betriebe selbst entscheiden können, wie sie ihre Düngung optimieren.

Außerdem hat der Bundesrat Ede März die neue Bundesdüngeverordnung beschlossen. Damit reagiert der Bund auf die Forderungen der EU, um hohe Strafzahlungen zu vermeiden. Die verschärften Maßnahmen in roten Grundwassergebieten sind aber nach der Intervention der Länder, in Abstimmung mit der EU-Kommission, erst zum 1. Januar 2021 umzusetzen, sodass gut neun Monate für die Umsetzung und die weiteren Regelungen der Bundesländer Zeit bleibt. Dies ist insbesondere in der derzeitigen Lage eine gute Nachricht für die Landwirtschaft sowie für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Angesichts der aktuellen Probleme durch die Corona-Pandemie müssen wir alles dafür unternehmen, die Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen. Obst und Gemüse wachsen nicht im Supermarkt und deshalb wäre es mit einem hohen Risiko verbunden, wenn nun zusätzlich durch eine verschärfte Düngerverordnung möglicherweise noch die Erträge sinken.“