Bianca Winkelmann MdL

Insektenvielfalt und der Umgang mit Neonicotinoiden/Umwelt

(Drucksache 17/2146)
 
(Video verfügbar)

Auszug aus dem Plenarprotokoll vom 21. März 2018:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bienen, Hummeln und Insekten im Allgemeinen sind für eine vielfältige Fauna und Flora und für den Erhalt unserer Kulturlandschaft von zentraler Bedeutung. Auch die Frage, ob die Ernte von Früchten und Blütenpflanzen erfolgreich ist, hängt mit einer lebendigen, aktiven Insektenvielfalt zusammen.

Für die NRW-Koalition steht daher außer Frage, dass wir gemeinsam dieses wichtige Thema angehen müssen.

Kommen wir zum heutigen Antrag. Einmal mehr liegt uns ein Antrag der Fraktion der Grünen vor, der suggeriert, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen über ein Verbot von Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide entscheiden könnte. Dass dies mitnichten so ist, wissen auch Sie, liebe Kollegen von den Grünen, ganz genau. Über Zulassung oder Verbote von Pflanzenschutzmitteln entscheiden in Deutschland nicht die Landesparlamente. Offensichtlich dient Ihr Antrag also wieder einmal dazu, Aufsehen auf der politischen Bühne zu erregen.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Die Landesparlamente wären schon wichtig! Das wissen auch Sie!)

Erst für morgen – auch das wissen Sie sicherlich ganz genau – ist ein erster Beratungstermin auf EU-Ebene angesetzt. Mit einer Entscheidung, ob einzelne Wirkstoffe – wir sprechen über einzelne Wirkstoffe – aus der Gruppe der Neonicotinoide kurzfristig für eine Ausbringung im Freiland verboten werden sollen, ist zu diesem Termin noch nicht zu rechnen.

Gleichwohl würden wir es sehr begrüßen, wenn zu diesem Thema eine schnelle Entscheidung getroffen würde; denn es geht um den wichtigen Bereich des Bienenschutzes.

Nachdem nun die aktualisierten Ergebnisse der 2013 begonnenen Studie der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vorliegen, wissen wir, dass ein Teil der Wirkstoffe der Neonicotinoide mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Risiko für Hummeln, Honig- und Wildbienen darstellt. 

Wir als NRW-Koalition beschäftigen uns schon sehr lange mit diesem Thema – auch, wie eingangs bereits erwähnt, im Hinblick auf die Insektenvielfalt insgesamt. Wir sind daher dem zuständigen Ministerium dankbar, dass bereits jetzt wichtige Maßnahmen zum Erhalt der Insektenvielfalt auf den Weg gebracht wurden.

Über eine Weiterentwicklung des landesweiten Insektenmonitorings, eine Ausweitung des Vertragsnaturschutzes bis hin zur Verstärkung der Maßnahmen in Entwicklung und Forschung – vieles ist bereits schon auf den Weg gebracht, vieles kann und muss aber noch besser werden. Deshalb ist unser Weg, dieses Thema mit Maß und Mitte und gesundem Menschenverstand anzugehen, ein anderer als der, den die Grünen mit ihrem Antrag einschlagen wollen. Ihr Weg ist uns eindeutig zu kurz gesprungen.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Das ging zu schnell!)

Daher liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der NRW-Koalition vor, der sich diesem komplexen Problem viel mehr in der Tiefe annähert. 

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Das sieht Karl-Heinz Florenz aber anders, glaube ich!)

Nur ein sofortiges Verbot zu fordern, bringt den Tier- und Pflanzenschutz nicht einen Deut weiter.

(Beifall von der CDU)

Bereits seit 2009 sind Neonicotinoide als Beizmittel im Maisanbau verboten – der Kollege Rüße hat vorhin schon darauf hingewiesen –, und seit 2013 auch beim Anbau von Raps und Wintergetreide.

Wir wissen, dass seitdem der Anbau von Raps um 100.000 ha zurückgegangen ist. Diese Frucht, die uns nicht nur durch ihre wundervoll gelb blühenden Blütenstände im Frühjahr erfreut, ist eigentlich unter anderem als alternativer Energieträger entdeckt worden – Stichwort: Biodiesel. Sie geht allerdings leider durch das Beizverbot in vielen Bereichen verloren.

Wenn wir nicht ähnliche Einbrüche zum Beispiel beim Zuckerrübenanbau riskieren wollen, müssen wir zielgerichteter vorgehen. Ein sofortiges Verbot würde Zuckerrübenanbauer vor große Probleme stellen; denn immerhin ist Deutschland der viertgrößte Zuckerrübenproduzent weltweit und gerade bei uns in Nordrhein-Westfalen gibt es große Anbaugebiete für Zuckerrüben, beispielsweise in der Jülich-Zülpicher-Börde. Deshalb müssen wir natürlich die Auswirkungen eines Anwendungsverbots genauer betrachten.

Wir fordern daher, dass sich die Landesregierung für eine ergebnisoffene Nutzen-Risiko-Prüfung der betroffenen Neonicotinoide zur Beizanwendung insbesondere im Zuckerrübenanbau auf Bundesebene einsetzen möge.

Die Zuckerrübe, die vor der Ernte nämlich gar nicht blüht, ist eigentlich gar kein Zielobjekt für Bienen. 

Des Weiteren muss die Forschung im integrierten Pflanzenschutz weiter vorangetrieben werden. Alternative Wirkstoff- und Bekämpfungsverfahren müssen mit Hochdruck erforscht und Zulassungsverfahren auf den Weg gebracht werden. Mit einem kompletten Verbot der Neonicotinoiden würde eine Wirkstoffgruppe verloren gehen, die beispielsweise auch beim Resistenzmanagement eine Rolle spielt. Daher ist uns eine maßvolle Herangehensweise wichtig.

Der Schutz der Bienen, der Hummeln und aller Insektenarten steht für uns bei all diesen Überlegungen, die ich Ihnen vorgestellt habe, an erster Stelle.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Wirklich? Dann hätten Sie einen anderen Antrag stellen müssen!)

Ich bitte daher um Unterstützung unseres Entschließungsantrags. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)


(Das vollständige Protokoll der Plenardebatte mit allen weiteren Redebeiträgen finden Sie im Internet unter www.landtag.nrw.de.)